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Was ist EXIST-Women?
Im Oktober 2024 wurden die Förderbedingungen für das Batch 2 von EXIST-Women veröffentlicht. Mit EXIST-Women unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung, insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee.
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An wen richtet sich EXIST-Women?
An Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre her sein), Wissenschaftlerinnen, Studentinnen (Bachelorabschluss oder ≥ Hälfte der Studienleistungen erbracht) und an Frauen mit Berufsausbildung und Bezug zur Hochschule, die sich für das Thema Gründung interessieren und an einem 12-monatigen Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen. Die Teilnahme ist auch studien- oder berufsbegleitend möglich. Eine konkrete Gründungsidee kann, muss aber nicht vorhanden sein. Gefördert werden auch Ideen, die nicht wissens- oder forschungsbasiert sind, aber auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Frauen, die zuvor schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben oder die bereits eine Kapitalgesellschaft gegründet haben und/oder mit ihrer Gründung bereits Umsätze erzielen.
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Was bietet mir EXIST-Women?
- Teilnahme an unserem 12-monatigenQualifizierungsprogramm
- individuelles Coaching durch die Gründungsberaterinnen von GRÜNDUNGSZEIT
- unternehmerische Unterstützung durch eine Mentorin
- bundesweites Gründerinnen-Netzwerk
- einmalig Sachmittel in Höhe von 2.000 € (z.B. für Coaching, Reisekosten oder die Validierung deiner Gründungsidee)
- optional ein 3-monatiges Stipendium, falls du kein Einkommen hast oder max. 20 h/Woche arbeitest 1.000 – 3.000 €/Monat (je nach Qualifikation) + Kinderzuschlag
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Wie bewerbe ich mich?
Zunächst füllst du das Bewerbungsformular auf unserer Webseite aus und schickst es an gruendungszeit@hs-duesseldorf.de. Bewerbungsende für Förderung in 2025 ist der 29.11.2024. Sollten die Voraussetzungen für EXIST-Women erfüllt sein, laden wir dich zum persönlichen Kennenlernen bei uns ein. Das persönliche Kennenlernen findet voraussichtlich bereits in der Woche vom 9. bis 13.12.2024 statt. Hierbei geht es uns darum, dich, deine Motivation sowie deine Gründungsidee, soweit vorhanden, noch besser kennenzulernen. Nach den Gesprächen werden wir Dir Bescheid geben, ob Du zu den zehn ausgewählten Stipendiatinnen gehören wirst.
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Was sind meine Verpflichtungen als Teilnehmerin?
Du nimmst an den Veranstaltungen von EXIST-Women teil. EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung. Eine Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht. Am Ende der Förderung stellst du deine Gründungsidee und die von dir dazu erarbeiteten Ergebnisse in einem One-Pager kurz und prägnant dar. Wenn du während der 12-monatigen Qualifizierungsphase oder einer sich anschließenden Gründungsförderung ein Unternehmen gründest - super. Aber wenn du dir mit der Gründung mehr Zeit lassen möchtest, ist das auch o.k., denn Unternehmerinnengeist wird überall gebraucht!
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Wo stehe ich am Ende des 12-monatigen Qualifizierungsprogramms?
Durch das Durchlaufen unseres Inkbatorprogramms weißt du, worauf es bei einer Unternehmensgründung ankommt und wie das geht. Außerdem lernst du andere Gründerinnen kennen, die ihre Erfahrungen rund ums Gründen mit dir teilen. Du konntest eine neue, tragfähige Gründungsidee entwickeln oder deine schon bestehende Idee weiterentwickeln und das Geschäftsmodell validieren. Du kennst die nächsten Schritte für deine eigene Gründung und hast vielleicht sogar schon Mitgründer*innen gefunden oder eine Folgefinanzierung eingeworben. Außerdem erhältst Du für 3 Monate eine finanzielle Unterstützung plus eine einmalige Sachmittelpauschale, die Du für Deine Gründungsidee nutzen kannst.
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Kann ich mich auch bewerben, wenn ich keinen Bezug zur HSD habe?
Als Einrichtung der HSD sind wir dazu angehalten, Frauen bei der Bewerbung zu bevorzugen, die einen Bezug zur HSD haben. Die Bewerbung ist aber auch für Externe möglich.
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Wofür können die Sachmittel in Höhe von 2.000 € pro Teilnehmerin verwendet werden?
Das Gründungsnetzwerk legt (ggf. unter Einbeziehung der Mentorin) zusammen mit der angehenden Gründerin deren individuellen Fahrplan mit Meilensteinen für die Projektlaufzeit fest und plant entsprechend die Verwendung der Sachmittel. Die Mittel können z. B. für folgende Zwecke verwendet werden:
- Technische Geräte
- Material für Prototypen
- Reisekosten
- Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
- Zusätzliches Coaching
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Welche Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung aber ohne Studienabschluss können gefördert werden?
Gefördert werden können Frauen mit Bezug zur Hochschule, z. B. aktuelle oder ehemalige Mitarbeiterinnen, vom Gründungsnetzwerk betreute Mitglieder eines bestehenden Gründungsteams und interessierte Frauen, die Mitglied eines Hochschulgründungsteams werden wollen.
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Ich war in der Vergangenheit bereits freiberuflich bzw. in einem eigenen Start-up tätig. Kann ich trotzdem über EXIST-Women gefördert werden?
Die Förderung richtet sich vorrangig an Frauen, die sich noch am Anfang ihrer Gründungsgeschichte befinden und sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut machen wollen. Besprechen Sie mit dem betreuenden Gründungsnetzwerk, ob die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Sie als Gründerin einen Mehrwert bieten und ob die Hochschule/Forschungseinrichtung noch freie Kapazitäten hat, um Sie in ihren EXIST-Women-Antrag aufzunehmen.
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Können auch Frauen gefördert werden, die in Vollzeit beschäftig sind?
Ja, die Gründungsqualifizierung durch EXIST-Women kann auch berufsbegleitend erfolgen. Berufstätige Frauen können auch die Sachmittelpauschale erhalten. Das optionale 3-monatige Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt dagegen voraus, dass entweder kein Einkommen erzielt oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird.
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Kann ich das Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts auch dann erhalten, wenn ich noch keine konkrete Gründungsidee habe?
Ja, das ist möglich. Idealerweise wird das Stipendium genutzt, um besonders intensiv an der Gründungsidee zu arbeiten und beispielsweise einen Antrag für eine Folgeförderung vorzubereiten. Das Stipendium kann aber auch unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
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Kann eine angehende Gründerin mehrmals an EXIST-Women teilnehmen?
Nein, das ist nicht möglich.
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Ich erhalte bereits eine Förderung durch das EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer. Kann ich zusätzlich eine Förderung durch EXIST-Women beantragen?
Nein, wenn von der Gründerin bereits eine andere EXIST-Gründungsförderung oder eine Landesförderung für Gründende in Anspruch genommen wurde oder genommen wird, ist eine Förderung durch EXIST-Women nicht mehr möglich. Hat eine Gründerin dagegen nur einen Antrag auf EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer bzw. eine entsprechende Landesförderung gestellt, der abgelehnt wurde, steht dies einer Förderung durch EXIST-Women nicht entgegen.
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Darf ich während oder nach einer Förderung durch EXIST-Women noch weitere Gründungsförderungen beantragen?
Ja, das ist möglich. Ein Antrag auf ein EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer oder auf ein Landesförderungprogramm für Gründende kann auch während oder nach der laufenden EXIST Women-Förderung gestellt werden. Die Gründungsqualifizierung im Rahmen von EXIST-Women kann auch nach Bewilligung einer anderen Förderung fortgesetzt werden. Ebenso stehen auch die Sachmittel noch zur Verfügung. Zeitgleich zu einer Förderung im EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer und anderen Förderprogrammen erhalten die Gründerinnen aber kein Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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Ist die Teilnahme an den EXIST-Women Qualifizierungsmaßnahmen für die Gründerinnen verpflichtend?
Ja, die angehenden Gründerinnen müssen am Seminar "Gründerin" und an den halbjährlichen Gründerinnenkonferenzen teilnehmen. Außerdem wird eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen des Gründungsnetzwerks vor Ort erwartet.
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Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich kein Unternehmen gründe?
Nein. EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung. Ei-ne Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht.
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Muss ich am Ende der Förderung einen Businessplan vorlegen?
Nein, es wird aber empfohlen, im Förderzeitraum wichtige Eckpunkte des Geschäftsmodells zu entwickeln, die Gründungsidee zu validieren und einen Fahrplan für die weiteren Schritte festzulegen. Am Ende der Förderung erstellt die Gründerin einen One-Pager, in dem die Gründungsidee kurz und prägnant dargestellt ist.
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