Das EXIST Gründungsstipendium wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert und richtet sich speziell an Wissenschaftler*innen und Student*innen, die eine technische Produkt- oder Prozessinnovation oder innovative Dienstleistung anstreben. Ihr könnt im Team und als Einzelperson gründen. Je nach Abschluss der Gründer*innen sind zwischen 1.000 € und 3.000 € mtl. Unterstützung pro Person möglich. Zusätzlich können Teams bis zu 30.000 € Sachmittelförderung erhalten. Der Förderungszeitraum beträgt 12 Monate.
Generell müssen die Gründungsmitglieder mindestens die Hälfte ihres Studiums geschafft haben, um Gelder für die Gründung erhalten zu können. Der Antrag wird über die Hochschule gestellt.
Bei potenziellen Gründungsprojekten mit technisch besonders anspruchsvollen innovativen Produkt- oder Verfahrensideen ist es außerdem möglich, in zwei Phasen eine größere Fördersumme über den EXIST Forschungstransfer zu erhalten.
Das Gründungsstipendium NRW wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Im Rahmen dieses Programms könnt ihr in einem Team mit bis zu 3 Personen gründen. Gefördert werden Gründungen, die in den Bereichen Innovation und zukunfts-orientierte Dienstleistungen angesiedelt sind. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt der geförderten Gründer*innen muss sich in NRW befinden, dasselbe gilt für euer Unternehmen. Insgesamt ist es möglich als Team bis zu 43.200 € zu erhalten. Dieser Betrag erstreckt sich auf 12 Monate und 1.200 € pro Teammitglied.
Alle gründungsinteressierten Frauen und angehende Gründerinnen können sich jährlich für das Förderprogramm EXIST-Women bewerben. Darum geht‘s: EXIST-Women ist eine 12-monatige Förderung inkl. einem 3-monatigen Stipendium. Es richtet sich sowohl an Frauen, die bereits ein konkretes Gründungsthema verfolgen, als auch an solche, die eine geeignete Gründungsidee erst im Rahmen der Förderung identifizieren möchten. EXIST-Women soll dazu beitragen, Frauen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen und den Anteil von Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.Bewerbungen können ab September an gruendungszeit@hs-duesseldorf.de gesendet werden.
Mehr Infos zu EXIST-Women an der Hochschule Düsseldorf
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.
Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Der Sitz des Unternehmens muss in NRW liegen. Pro Vorhaben können während einer Laufzeit von 12 Monaten maximal 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben eingeplant werden. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hieraus ergibt sich eine Zuwendung von maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 15.000 Euro.
Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen aus den Bereichen
Dienstleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
Dienstleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools), Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie Beratungsleistungen durch die/den Coach/in bzw. Mentor/in
Alle Informationen: Go-To-Market Gutschein
Die Fördermaßnahme VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen.
Unterstützt wird die Validierung von Ergebnissen aus den natur- und technikorientierten Wissenschaftsdisziplinen sowie geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Fächern.
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Jahre. Alle weiteren Informationen unter Startseite — VIP+.
Ob Neugründung eines klassischen Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmens, Unternehmensnachfolge im traditionsreichen Familienbetrieb oder modernes Hightech-Start-up: Die NRW.BANK steht bei allen Gründungsvorhaben mit Rat, Tat und einer speziell auf den individuellen Bedarf abgestimmten Förderung zur Seite. DIe NRW.Bank unterstützt dabeii, dass gute Ideen umsetzbar werden und Gründungen sich zu etablierten Unternehmen entwickeln können.
Alle Informationen der NRW.Bank